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Ausländische Bevölkerung

Zur ausländischen Bevölkerung werden alle Personen gezählt, die in der Bundesrepublik ansässig sind und nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Die Karte zeigt auf Kreisebene Daten für 2013.

Lesebeispiel: In dunkelgrün eingefärbten Kreisen beträgt der Anteil der ausländischen Bevölkerung mindestens 10,8 Prozent.

Definition und Berechnung

Der Anteil der ausländischen Bevölkerung ergibt sich aus der Zahl der ausländischen Personen und der Gesamtbevölkerung einer Gebietseinheit.

Berechnung: ausländische Bevölkerung / Einwohner * 100

Erläuterung

Als Ausländerinnen und Ausländer gelten auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Personen, die sowohl die deutsche als auch eine andere Staatsangehörigkeit haben, werden nicht zur ausländischen Bevölkerung gezählt. Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte und der diplomatischen bzw. konsularischen Vertretungen und ihre Familienangehörigen werden statistisch nicht erfasst. Seit dem Jahr 2000 erwerben Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn wenigstens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt zum Daueraufenthalt in Deutschland berechtigt ist und sich seit mindestens acht Jahren rechtmäßig im Inland aufhält.

Für den hier dargestellten Anteil der ausländischen Bevölkerung verwendet das Statistische Bundesamt aus methodischen Gründen die Daten der Bevölkerungsfortschreibung (korrigiert nach Zensus 2011). Die Absolutdaten der Ausländerinnen und Ausländer beruhen hingegen auf der seit 1975 jeweils zum 31. Dezember durchgeführten Auswertung des Ausländerzentralregisters (AZR). 2013 waren dem Ausländerzentralregister zufolge etwa 600.000 ausländische Personen mehr in Deutschland ansässig als laut Bevölkerungsfortschreibung.

Ausländerinnen und Ausländer sind eine Teilgruppe der Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund zählen des Weiteren Eingebürgerte, (Spät-)Aussiedlerinnen und (Spät-)Aussiedler sowie Kinder mit einem oder zwei ausländischen Elternteilen und deutscher Staatsangehörigkeit.

Datenquelle

Ausländische Bevölkerung

Daten: Fortschreibung des Bevölkerungsstandes des Bundes und der Länder

Räumliche Auflösung: Landkreise und Kreisfreie Städte

Zeitpunkt: 2015

Abgrenzung ländlicher Raum

Aufbereitung: Torsten Osigus / Dr. Stefan Neumeier 2016, Methodik: Dr. Patrick Küpper, Thünen-Institut für Ländliche Räume 2016

Abgrenzung ländlicher Räume: Thünen-Institut für Ländliche Räume 2016

Daten:

Erreichbarkeitsmodell: Thünen-Institut für Ländliche Räume

© BBSR Bonn 2013, Grundlage: LOCAL

© Nexiga GmbH 2013, ATKIS Basis DLM © BKG/GeoBasis-DE 2012

Gemeinden © GeoBasis-BKG, Stand 31.12.2015, Generalisierung BBSR

Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2016

Laufende Raumbeobachtung des BBSR (INKAR-Daten) 2016

Räumliche Auflösung: Landkreise und Kreisfreie Städte, BBSR-Kreisregionen

Zeitpunkt: September 2016

    Anteil der Bevölkerung mit ausländischer Staatsangehörigkeit

  • weniger als 3,0 Prozent
  • 3,0 bis unter 5,2 Prozent
  • 5,2 bis unter 7,2 Prozent
  • 7,2 bis unter 10,8 Prozent
  • 10,8 Prozent und mehr

  • Nicht-ländlich

  • Mittel (Median) aller Kreise: 6,2 Prozent

    Mittel (Median) ländlicher Kreise: 5,2 Prozent

Quellen

Daten: Fortschreibung des Bevölkerungsstandes des Bundes und der Länder

Räumliche Auflösung: Landkreise und Kreisfreie Städte

Zeitpunkt: 2015