BMEL

Service

Grundsicherung im Alter

Die Grundsicherung im Alter dient der Sicherung des Lebensunterhalts. Ihre Höhe ist abhängig vom Grad der Bedürftigkeit. Die Karte zeigt den Anteil der Personen ab 65 Jahre mit Bezug von Grundsicherung im Alter an 1.000 Personen dieser Altersgruppe in den Kreisen für das Jahr 2013.

Lesebeispiel: In dunkelgrün eingefärbten Kreisen beziehen mindestens 25 von 1.000 Personen im Alter von 65 Jahren und Älteren Grundsicherung im Alter.

Definition

Der Anteil der Personen mit Grundsicherung im Alter ergibt sich aus der Zahl der Empfänger einer Grundsicherung im Alter und der gesamten Bevölkerung im Alter von 65 Jahren und mehr.

Berechnung: (Empfänger von Grundsicherung im Alter / Einwohner 65 Jahre und älter) * 1.000

Erläuterungen

Grundsicherung im Alter ist nach dem Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII) eine bedürftigkeitsabhängige Leistung, die ältere Menschen in Anspruch nehmen können. Bedürftige Personen der Geburtsjahrgänge bis 1946 haben ab 65 Lebensjahren einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Geburtsjahrgänge ab 1947 haben zunehmend erst in späterem Lebensalter einen Anspruch darauf. Den spätesten Anspruch haben Geburtsjahrgänge ab 1964, die erst ab 67 Lebensjahren Grundsicherung im Alter in Anspruch nehmen können.

Datenquelle

Grundsicherung im Alter

Daten: Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Räumliche Auflösung: BBSR-Kreisregionen

Zeitpunkt: 2013

Abgrenzung Ländlicher Raum

Aufbereitung: Torsten Osigus / Dr. Stefan Neumeier 2016, Methodik: Dr. Patrick Küpper, Thünen-Institut für Ländliche Räume 2016

Abgrenzung ländlicher Räume: Thünen-Institut für Ländliche Räume 2016

Daten:

Erreichbarkeitsmodell: Thünen-Institut für Ländliche Räume

© BBSR Bonn 2013, Grundlage: LOCAL

© Nexiga GmbH 2013, ATKIS Basis DLM © BKG/GeoBasis-DE 2012

Gemeinden © GeoBasis-BKG, Stand 31.12.2015, Generalisierung BBSR

Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2016

Laufende Raumbeobachtung des BBSR (INKAR-Daten) 2016

    Personen mit Grundsicherung im Alter je 1.000 Personen ab 65 Jahren

  • weniger als 10 Personen
  • 10 bis unter 15 Personen
  • 15 bis unter 19 Personen
  • 19 bis unter 25 Personen
  • 25 Personen und mehr

  • Nicht-ländlich

  • Mittel (Median) aller Kreise: 16,9 Personen

    Mittel (Median) ländlicher Kreise: 14,9 Personen

Quellen

Daten: Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Räumliche Auflösung: BBSR-Kreisregionen

Zeitpunkt: 2013