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Einkünfte

Die Einkünfte werden hier als steuerlich abgegrenzte Bruttoeinkünfte verstanden, das heißt, als Summe aller Bruttoeinkommen eines Steuerpflichtigen. Dargestellt werden die mittleren Bruttoeinkünfte (Median) aller Steuerpflichtigen. In der Karte werden auf Kreisebene Daten für das Jahr 2010 abgebildet.

Lesebeispiel: In dunkelgrün eingefärbten Kreisen verfügt die eine Hälfte der Steuerpflichtigen im Jahr über weniger als 44.000 Euro brutto an Einkünften, und die andere Hälfte verfügt über mehr als 44.000 Euro brutto.

Definition

Einkünfte werden hier definiert auf Grundlage der steuerrechtlichen Bestimmungen von Einkommen. Berücksichtigt werden die Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieben, selbständiger Arbeit, nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpach­tung sowie sonstige Einkünfte.

Alle Bruttoeinkommen eines Steuerpflichtigen werden zusammen addiert und als Bruttoeinkünfte gewertet. Im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten bilden diese gemeinsam einen Steuerpflichtigen. Die Bruttoeinkünfte von Steuerpflichtigen bilden hier somit nicht die persönlichen Einkünfte ab, aber auch nicht die Einkünfte eines Haushalts, da in einem Haushalt mehrere Steuerpflichtige leben können. „Brutto“ bedeutet vor Abzug von Steuern und Abgaben.

Für die Berechnung der mittleren Bruttoeinkünfte einer Gebietseinheit werden die Bruttoeinkünfte aller Steuerpflichtigen nach der Höhe ihrer Bruttoeinkünfte in einer Reihe sortiert. Der Wert in der Mitte der Reihe steht für die mittleren Bruttoeinkünfte (Median). Die Berechnung erfolgte auf der Grundlage einer Sonderauswertung der Steuerstatistik für das Jahr 2010.

Erläuterung

Medianeinkünfte bedeutet hier, dass die eine Hälfte der Steuerpflichtigen im Jahr über weniger als die mittleren Bruttoeinkünfte verfügt und die andere Hälfte über mehr als die mittleren Bruttoeinkünfte.

Die statistische Maßzahl des Median ist im Vergleich zum arithmetischen Mittel der Bruttoeinkünfte ein sogenannter robuster Indikator. Der Median wird anders als das arithmetische Mittel nicht von „Ausreißern“ (z. B. Spitzenverdiensten) beeinflusst. Der Median der Bruttoeinkünfte liegt meist unter den mit dem arithmetischen Mittel berechneten Durchschnittseinkünften. Der Median der Bruttoeinkünfte ist somit ein geeigneter Maßstab für die Einkünfte breiterer Bevölkerungsteile.

Datengrundlage für die Angaben zu Einkünften ist hier die Lohn- und Einkommensteuerstatistik. Die Daten werden oft in Zusammenhang mit Fragen zu Einkommensungleichheit, Armut und Umverteilung von Einkommen verwendet.

Datenquelle

Einkünfte

Daten: Sonderauswertung aus der Steuerstatistik.

Räumliche Auflösung: Landkreise und Kreisfreie Städte, BBSR-Kreisregionen

Zeitpunkt: 2010

Abgrenzung Ländlicher Raum

Aufbereitung: Torsten Osigus / Dr. Stefan Neumeier 2016, Methodik: Dr. Patrick Küpper, Thünen-Institut für Ländliche Räume 2016

Abgrenzung ländlicher Räume: Thünen-Institut für Ländliche Räume 2016

Daten:

Erreichbarkeitsmodell: Thünen-Institut für Ländliche Räume

© BBSR Bonn 2013, Grundlage: LOCAL

© Nexiga GmbH 2013, ATKIS Basis DLM © BKG/GeoBasis-DE 2012

Gemeinden © GeoBasis-BKG, Stand 31.12.2015, Generalisierung BBSR

Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2016

Laufende Raumbeobachtung des BBSR (INKAR-Daten) 2016

Räumliche Auflösung: Landkreise und Kreisfreie Städte, BBSR-Kreisregionen

Zeitpunkt: September 2016

    Mittlere steuerpflichtige Bruttoeinkünfte

  • unter als 31.000 €
  • 31.000 bis unter 39.000 €
  • 39.000 bis unter 41.000 €
  • 41.000 bis unter 44.000 €
  • 44.000 € und mehr

  • Nicht-ländlich

  • Mittel (Median) aller Kreise : 40.213 €

    Mittel (Median) ländlicher Raum: 39.610 €


    Berlin und Hamburg sind nicht berichtet.

Quellen

Daten: Sonderauswertung aus der Steuerstatistik.

Räumliche Auflösung: Landkreise und Kreisfreie Städte, BBSR-Kreisregionen

Zeitpunkt: 2010