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Kommunale Steuerkraft

Die kommunale Steuerkraft ist ein Maßstab zur Beurteilung der wirtschaftlichen bzw. finanziellen Leistungsfähigkeit von Gemeinden. Ihre Höhe wird hier je Einwohner eines Kreises angegeben. Die Karte zeigt die Daten für den gleitenden Durchschnitt der Jahre 2011 bis 2013.

Lesebeispiel: In dunkelgrün eingefärbten Kreisregionen beträgt die kommunale Steuerkraft im Durchschnitt der Jahre 2011 bis 2013 je Einwohner mindestens 807 Euro.

Definition

Die kommunale Steuerkraft gibt die Steuereinnahmen an, die eine Gemeinde bei einer normierten Anpassung ihrer Steuerquellen erzielen würde.

Berechnung: (Summe aus den normierten Grundsteuern A und B, der normierten Gewerbe-steuer, den kommunalen Anteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer, den sonstigen Gemeindesteuern (Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Getränkesteuer usw.) minus der Gewerbesteuerumlage) / Einwohner

Erläuterungen

Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle von Bund, Ländern und Gemeinden. Anders als beispielsweise Gebühren und Beiträge sind Steuern an keine direkte Gegenleistung geknüpft. Sie dienen vielmehr zur Finanzierung des allgemeinen finanziellen Bedarfs des Staates z. B. für die Bereitstellung von Bildungseinrichtungen und öffentlicher Infrastruktur, für soziale Absicherung sowie innere Sicherheit.

Gemeinden können die Höhe von Grund- und Gewerbesteuer (Hebesätze) in einem gewissen Rahmen eigenständig bestimmen. Um die Steuerkraft von Gemeinden vergleichen zu können, wird der Einfluss unterschiedlich hoher Hebesätze von Gemeinden für die Berechnung der kommunalen Steuerkraft durch die sogenannte Normierung beseitigt. Dabei wird für alle Gemeinden ein Hebesatz gleicher Höhe unterstellt.

Im Vergleich zwischen den Bundesländern ist zu berücksichtigen, dass sich die Kommunal-verfassungen stark unterscheiden können und damit die Zuständigkeiten, der Finanzbedarf und die Organisation der Kommunen unterschiedlich sein können.

Datenquelle

Kommunale Steuerkraft

Daten: Realsteuervergleich des Bundes und der Länder

Räumliche Auflösung: BBSR-Kreisregionen

Zeitraum: 2011, 2012 und 2013

Abgrenzung Ländlicher Raum

Aufbereitung: Torsten Osigus / Dr. Stefan Neumeier 2016, Methodik: Dr. Patrick Küpper, Thünen-Institut für Ländliche Räume 2016

Abgrenzung ländlicher Räume: Thünen-Institut für Ländliche Räume 2016

Daten:

Erreichbarkeitsmodell: Thünen-Institut für Ländliche Räume

© BBSR Bonn 2013, Grundlage: LOCAL

© Nexiga GmbH 2013, ATKIS Basis DLM © BKG/GeoBasis-DE 2012

Gemeinden © GeoBasis-BKG, Stand 31.12.2015, Generalisierung BBSR

Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2016

Laufende Raumbeobachtung des BBSR (INKAR-Daten) 2016

Räumliche Auflösung: Landkreise und Kreisfreie Städte, BBSR-Kreisregionen

Zeitpunkt: September 2016

    Kommunale Steuerkraft

  • weniger als 513 €
  • 513 bis unter 616 €
  • 616 bis unter 703 €
  • 703 bis unter 807 €
  • 807 € und mehr

  • Nicht-ländlich

  • Mittel (Median) aller Kreise: 657 €

    Mittel (Median) ländlicher Kreise: 628 €

Quellen

Daten: Realsteuervergleich des Bundes und der Länder

Räumliche Auflösung: BBSR-Kreisregionen

Zeitraum: 2011, 2012 und 2013