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Minijobs

Beschäftigte in sogenannten Minijobs sind Arbeitnehmer mit einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (maximal 5.400 Euro pro Jahr). Die Karte zeigt auf Kreisebene den Anteil der Minijobs an allen privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnissen Jahr 2013.

Lesebeispiel: In dunkelgrün eingefärbten Kreisen beträgt der Anteil der Minijobs an allen privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnissen mindestens 25 Prozent.

Definition

Der Anteil der Beschäftigten in Minijobs ergibt sich aus der Zahl der geringfügig Beschäftigten und allen privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnissen (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und geringfügig entlohnte Beschäftigte).

Berechnung: (geringfügig entlohnte Beschäftigte / alle privatrechtliche Beschäftigungsverhältnisse (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte + geringfügig entlohnte Beschäftigte)) * 100

Erläuterung

Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, deren Arbeitsentgelt regelmäßig 450 Euro im Monat nicht übersteigt, oder eine kurzfristige Beschäftigung bis zwei (ab 2015: drei) Monate oder 50 (ab 2015: 70) Arbeitstage im Jahr. Minijobs gibt es sowohl als ausschließliche Beschäftigung (2013: bundesweit 68,5 Prozent aller Minijobs) als auch in Ergänzung zu einer Tätigkeit im Haupterwerb. Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Wird die Beschäftigung zur Berufsausbildung ausgeübt, ist dies keine geringfügig entlohnte Beschäftigung, auch wenn der Verdienst unter 450 Euro liegt.

Geringfügig entlohnte Beschäftigte sind versicherungsfrei, der Arbeitgeber zahlt eine pauschale Abgabe (Kranken- und Rentenversicherung sowie Pauschsteuer). Seit 2013 sind alle geringfügig entlohnten Arbeitnehmer bei einem Eigenanteil von 3,9 Prozent voll rentenversichert, haben allerdings die Möglichkeit, sich von dieser Versicherungspflicht befreien zu lassen.

Datenquelle

Minijob-Beschäftigte

Daten: Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit

Räumliche Auflösung: Landkreise und Kreisfreie Städte

Zeitpunkt: 2013

Abgrenzung Ländlicher Raum

Aufbereitung: Torsten Osigus / Dr. Stefan Neumeier 2016, Methodik: Dr. Patrick Küpper, Thünen-Institut für Ländliche Räume 2016

Abgrenzung ländlicher Räume: Thünen-Institut für Ländliche Räume 2016

Daten:

Erreichbarkeitsmodell: Thünen-Institut für Ländliche Räume

© BBSR Bonn 2013, Grundlage: LOCAL

© Nexiga GmbH 2013, ATKIS Basis DLM © BKG/GeoBasis-DE 2012

Gemeinden © GeoBasis-BKG, Stand 31.12.2015, Generalisierung BBSR

Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2016

Laufende Raumbeobachtung des BBSR (INKAR-Daten) 2016

Räumliche Auflösung: Landkreise und Kreisfreie Städte, BBSR-Kreisregionen

Zeitpunkt: September 2016

    Minijobs an allen Beschäftigungsverhältnissen

  • weniger als 15 Prozent
  • 15 bis unter 20 Prozent
  • 20 bis unter 22,5 Prozent
  • 22,5 bis unter 25 Prozent
  • 25 Prozent und mehr

  • Nicht-ländlich

  • Mittel (Median) aller Kreise: 21,5 Prozent

    Mittel (Median) ländlicher Kreise: 22,0 Prozent

Quellen

Daten: Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit

Räumliche Auflösung: Landkreise und Kreisfreie Städte

Zeitpunkt: 2013