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Erreichbarkeit von ambulanten Pflegediensten

Erreichbarkeit bezeichnet hier die mittlere Entfernung (Median) zum nächsten Standortes eines ambulanten Pflegedienstes der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) anbietet.

esebeispiel: In dunkelgrün eingefärbten Kreisen beträgt die mittlere Fahrzeit mit dem Auto zum nächsten Standort eines ambulanten Pflegedienstes der Leistungen nach SGB XI anbietet mehr als 15 Minuten.

Definition

Die mittlere Entfernung wird als Median berechnet. Der Indikator gibt die mittlere Wegezeit pro Kreis zum nächsten Standort eines ambulanten Pflegedienstes der Leistungen nach SGB XI anbietet an.

Für die Berechnung wird ein Rasteransatz verwendet. Über die Siedlungsfläche von Deutschland wird ein Vektorraster gelegt, dessen Zellen jeweils eine Fläche von 250 mal 250 Metern umfassen. Vom Mittelpunkt jeder Rasterzelle wird die Entfernung zur jeweils nächsten Standort eines ambulanten Pflegedienstes bestimmt. Aus den Entfernungsangaben aller Rasterzellen, die in einen Kreis fallen, wird die mittlere Erreichbarkeit (Median) eines ambulanten Pflegedienstes eines Kreises berechnet. Für weiterführende Informationen zur Berechnungsmethode siehe Neumeier, S. (2015): Lokale Verteilung Ambulanter Pflegedienste nach SGB XI in Deutschland auf Basis eines rasterbasierten GIS-Erreichbarkeitsmodells, Thünen Working Paper 47.

Erläuterungen

Die mittlere Erreichbarkeit des nächsten ambulanten Pflegedienstes je Kreis gibt einen Hinweis auf die Versorgungssituation mit Pflegedienstleistungen nach SGB XI. Es ist davon auszugehen, dass der maximale Aktionsradius ambulanter Pflegedienste bei 25 km bis 30 km liegt. Die durchschnittliche PKW-Geschwindigkeit über alle Straßentypen beträgt 33 km/h.

Datenquelle

Erreichbarkeit ambulante Pflegedienste

Daten: Thünen-Erreichbarkeitsmodell; Supermarkt-/Discounteradressen: „wer-zu-wem.de"

Räumliche Auflösung: Landkreise

Zeitpunkt: Stand Juli 2014

Abgrenzung Ländlicher Raum

Aufbereitung: Torsten Osigus / Dr. Stefan Neumeier 2016, Methodik: Dr. Patrick Küpper, Thünen-Institut für Ländliche Räume 2016

Abgrenzung ländlicher Räume: Thünen-Institut für Ländliche Räume 2016

Erreichbarkeitsmodell: Thünen-Institut für Ländliche Räume

© BBSR Bonn 2013, Grundlage: LOCAL

© Nexiga GmbH 2013, ATKIS Basis DLM © BKG/GeoBasis-DE 2012

Gemeinden © GeoBasis-BKG, Stand 31.12.2015, Generalisierung BBSR

Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2016

Laufende Raumbeobachtung des BBSR (INKAR-Daten) 2016

Landkreise und Kreisfreie Städte, BBSR-Kreisregionen

September 2016

    Mittlere Erreichbarkeit für mobile Pflegedienste

  • zu Fuß bis unter 15 Minuten (bis 1,17 km)
  • mit Auto bis unter 5 Minuten (bis 2,75 km)
  • mit Auto 5 bis unter 10 Minuten (bis 5,50 km)
  • mit Auto 10 bis unter 15 Minunten (bis 8,25 km)
  • mit Auto 15 Minuten und mehr (über 8,25 km )

  • Nicht-ländlich

Quellen

Daten: Thünen-Erreichbarkeitsmodell; Supermarkt-/Discounteradressen: „wer-zu-wem.de"

Räumliche Auflösung: Landkreise

Zeitpunkt: Stand Juli 2014