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Service

Pflegebedürftige mit Pflegegeld

Pflegebedürftige werden in stationären Einrichtungen und zu Hause betreut. Dargestellt wird hier der Anteil der Pflegebedürftigen, die Pflegegeld erhalten und zu Hause durch Angehörige oder andere Personen (nicht aber durch professionelle Pflegedienste) gepflegt werden, an den Pflegebedürftigen insgesamt in Prozent. Die Karte zeigt die Daten auf Kreisebene für 2013.

Lesebeispiel: In dunkelgrün eingefärbten Kreisen erhalten mindestens 52,3 Prozent der Pflegebedürftigen Pflegegeld.

Definition und Berechnung

Pflegebedürftige erhalten Pflegegeld, wenn sie zu Hause durch nicht-professionelle Pflegende (wie Angehörige, Freunde oder Nachbarn) versorgt werden.

Der Anteil der Pflegebedürftigen, die Pflegegeld erhalten, ergibt sich aus der Zahl der Pflegebedürftigen mit Pflegegeld und allen Pflegebedürftigen.

Berechnung: Pflegebedürftige mit Pflegegeld / Pflegebedürftige insgesamt * 100

Erläuterung

Pflegebedürftige können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Dies erfordert, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellt.

Als pflegebedürftig gelten nach der Definition des Pflegeversicherungsgesetzes Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

Pflegearrangements (in stationären Einrichtungen oder zu Hause durch ambulante Pflegedienste und/oder Angehörige) sind regional und individuell höchst verschieden. Die drei Betreuungsmöglichkeiten stehen in einem komplexen Zusammenhang und können deshalb nicht unabhängig voneinander betrachtet werden. Hinzu kommen länderspezifische Pfadabhängigkeiten in der Bedeutung einzelner Pflegeformen.

Datenquelle

Pflegebedürftige mit Pflegegeld

Daten: Pflegestatistik des Bundes und der Länder

Räumliche Auflösung: Landkreise und Kreisfreie Städte

Zeitpunkt: 2013

Abgrenzung ländlicher Raum

Aufbereitung: Torsten Osigus / Dr. Stefan Neumeier 2016, Methodik: Dr. Patrick Küpper, Thünen-Institut für Ländliche Räume 2016

Abgrenzung ländlicher Räume: Thünen-Institut für Ländliche Räume 2016

Daten:

Erreichbarkeitsmodell: Thünen-Institut für Ländliche Räume

© BBSR Bonn 2013, Grundlage: LOCAL

© Nexiga GmbH 2013, ATKIS Basis DLM © BKG/GeoBasis-DE 2012

Gemeinden © GeoBasis-BKG, Stand 31.12.2015, Generalisierung BBSR

Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2016

Laufende Raumbeobachtung des BBSR (INKAR-Daten) 2016

Räumliche Auflösung: Landkreise und Kreisfreie Städte, BBSR-Kreisregionen

Zeitpunkt: September 2016

    Anteil der Empfänger von Pflegegeldzahlungen an allen Pflegebedürftigen

  • weniger als 41,4 Prozent
  • 41,4 bis unter 45,0 Prozent
  • 45,0 bis unter 48,4 Prozent
  • 48,4 bis unter 52,3 Prozent
  • 52,3 Prozent und mehr

  • Nicht-ländlich

  • Mittel (Median) aller Kreise: 46,9 Prozent

    Mittel (Median) ländlicher Kreise: 47,1 Prozent

Quellen

Daten: Pflegestatistik des Bundes und der Länder

Räumliche Auflösung: Landkreise und Kreisfreie Städte

Zeitpunkt: 2013