Pflegebedürftige werden in stationären Einrichtungen und zu Hause betreut. Dargestellt wird hier der Anteil der Pflegebedürftigen, die durch ambulante Pflegedienste (gegebenenfalls zusammen mit Angehörigen) zu Hause gepflegt werden, an den Pflegebedürftigen insgesamt in Prozent. Die Karte zeigt die Daten auf Kreisebene für 2013.
Lesebeispiel: In dunkelgrün eingefärbten Kreisen werden mindestens 26,5 Prozent der Pflegebedürftigen durch ambulante Pflegedienste (gegebenenfalls zusammen mit Angehörigen) zu Hause gepflegt.
Pflegebedürftige in ambulanter Pflege werden in der Regel zu Hause unter Inanspruchnahme ambulanter Pflegedienste versorgt. Erfasst sind hier auch die Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege, deren pflegende Angehörige sich nur zeitweilig durch ambulante Pflegedienste unterstützen lassen.
Der Anteil der Pflegebedürftigen in ambulanter Pflege ergibt sich aus der Zahl der Pflegebedürftigen in ambulanter Pflege und allen Pflegebedürftigen.
Berechnung: Pflegebedürftige in ambulanter Pflege / Pflegebedürftige insgesamt * 100
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege erhalten Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe). Die Pflegekräfte sind entweder von der Pflegekasse selbst angestellt oder bei ambulanten Pflegeeinrichtungen, mit denen die Pflegekasse eine Versorgungsvertrag abgeschlossen hat.
Als pflegebedürftig gelten nach der Definition des Pflegeversicherungsgesetzes Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Pflegearrangements (in stationären Einrichtungen oder zu Hause durch ambulante Pflegedienste und/oder Angehörige) sind regional und individuell höchst verschieden. Die drei Betreuungsmöglichkeiten stehen in einem komplexen Zusammenhang und können deshalb nicht unabhängig voneinander betrachtet werden. Hinzu kommen länderspezifische Pfadabhängigkeiten in der Bedeutung einzelner Pflegeformen.
Daten: Pflegestatistik des Bundes und der Länder
Räumliche Auflösung: Landkreise und Kreisfreie Städte
Zeitpunkt: 2013
Aufbereitung: Torsten Osigus / Dr. Stefan Neumeier 2016, Methodik: Dr. Patrick Küpper, Thünen-Institut für Ländliche Räume 2016
Abgrenzung ländlicher Räume: Thünen-Institut für Ländliche Räume 2016
Erreichbarkeitsmodell: Thünen-Institut für Ländliche Räume
© BBSR Bonn 2013, Grundlage: LOCAL
© Nexiga GmbH 2013, ATKIS Basis DLM © BKG/GeoBasis-DE 2012
Gemeinden © GeoBasis-BKG, Stand 31.12.2015, Generalisierung BBSR
Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2016
Laufende Raumbeobachtung des BBSR (INKAR-Daten) 2016
Landkreise und Kreisfreie Städte, BBSR-Kreisregionen
September 2016
Mittel (Median) aller Kreise: 22,5 Prozent
Mittel (Median) ländlicher Kreise: 22,5 Prozent
Daten: Pflegestatistik des Bundes und der Länder
Räumliche Auflösung: Landkreise und Kreisfreie Städte
Zeitpunkt: 2013
© Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft