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Service

Pflegebedürftige in ambulanter Pflege

Pflegebedürftige werden in stationären Einrichtungen und zu Hause betreut. Dargestellt wird hier der Anteil der Pflegebedürftigen, die durch ambulante Pflegedienste (gegebenenfalls zusammen mit Angehörigen) zu Hause gepflegt werden, an den Pflegebedürftigen insgesamt in Prozent. Die Karte zeigt die Daten auf Kreisebene für 2013.

Lesebeispiel: In dunkelgrün eingefärbten Kreisen werden mindestens 26,5 Prozent der Pflegebedürftigen durch ambulante Pflegedienste (gegebenenfalls zusammen mit Angehörigen) zu Hause gepflegt.

Definition

Pflegebedürftige in ambulanter Pflege werden in der Regel zu Hause unter Inanspruchnahme ambulanter Pflegedienste versorgt. Erfasst sind hier auch die Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege, deren pflegende Angehörige sich nur zeitweilig durch ambulante Pflegedienste unterstützen lassen.

Der Anteil der Pflegebedürftigen in ambulanter Pflege ergibt sich aus der Zahl der Pflegebedürftigen in ambulanter Pflege und allen Pflegebedürftigen.

Berechnung: Pflegebedürftige in ambulanter Pflege / Pflegebedürftige insgesamt * 100

Erläuterung

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege erhalten Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe). Die Pflegekräfte sind entweder von der Pflegekasse selbst angestellt oder bei ambulanten Pflegeeinrichtungen, mit denen die Pflegekasse eine Versorgungsvertrag abgeschlossen hat.

Als pflegebedürftig gelten nach der Definition des Pflegeversicherungsgesetzes Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

Pflegearrangements (in stationären Einrichtungen oder zu Hause durch ambulante Pflegedienste und/oder Angehörige) sind regional und individuell höchst verschieden. Die drei Betreuungsmöglichkeiten stehen in einem komplexen Zusammenhang und können deshalb nicht unabhängig voneinander betrachtet werden. Hinzu kommen länderspezifische Pfadabhängigkeiten in der Bedeutung einzelner Pflegeformen.

Datenquelle

Pflegebedürftige in ambulanter Pflege

Daten: Pflegestatistik des Bundes und der Länder

Räumliche Auflösung: Landkreise und Kreisfreie Städte

Zeitpunkt: 2013

Abgrenzung Ländlicher Raum

Aufbereitung: Torsten Osigus / Dr. Stefan Neumeier 2016, Methodik: Dr. Patrick Küpper, Thünen-Institut für Ländliche Räume 2016

Abgrenzung ländlicher Räume: Thünen-Institut für Ländliche Räume 2016

Erreichbarkeitsmodell: Thünen-Institut für Ländliche Räume

© BBSR Bonn 2013, Grundlage: LOCAL

© Nexiga GmbH 2013, ATKIS Basis DLM © BKG/GeoBasis-DE 2012

Gemeinden © GeoBasis-BKG, Stand 31.12.2015, Generalisierung BBSR

Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2016

Laufende Raumbeobachtung des BBSR (INKAR-Daten) 2016

Landkreise und Kreisfreie Städte, BBSR-Kreisregionen

September 2016

    Pflegebedürftige in ambulanter Pflege an allen Pflegebedürftigen

  • weniger als 19,2 Prozent
  • 19,2 bis unter 21,4 Prozent
  • 21,4 bis unter 23,5 Prozent
  • 23,5 bis unter 26,5 Prozent
  • 26,5 Prozent und mehr

  • Nicht-ländlich

  • Mittel (Median) aller Kreise: 22,5 Prozent

    Mittel (Median) ländlicher Kreise: 22,5 Prozent

Quellen

Daten: Pflegestatistik des Bundes und der Länder

Räumliche Auflösung: Landkreise und Kreisfreie Städte

Zeitpunkt: 2013